Übergang 4/5
Info-Telefon zum Übergangsverfahren 4/5
Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main bietet auch in diesem Jahr für die Eltern, deren Kinder in der Jahrgangsstufe 4 sind, eine Telefon-Hotline an.
Zum Übergangsverfahren können Fragen gestellt werden, die sich nach den Grundschul-Informationsabenden noch ergeben haben.
Eine Schullaufbahnberatung erfolgt nicht.
Termine: – 30. Dezember 2021, täglich von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Telefonnummer: 069 / 3 89 89 – 128.
Im 4. Schuljahr steht die Entscheidung über die weiterführende Schule für die 5. Klasse an.
Aufgrund der diesjährigen Corona-Bedingungen finden die Tage der Offenen Tür der weiterführenden Schulen nicht wie gewohnt statt.
Für Eltern und Schülerinnen und Schüler stellen sich beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule viele Fragen, beispielsweise welche Schulform die Kinder nach der Grundschule besuchen können, wie die einzelnen Schulformen ausgestaltet sind und wie die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg erfolgt. Da es in der aktuellen Situation nicht möglich ist, die üblichen Informationsveranstaltungen unserer Schule in Präsenzform auszurichten, erhalten Sie die notwendigen Informationen individuell (wenn notwendig) oder über unsere Homepage.
Zum Ablauf:
Grundsätzlich erfolgen bis etwa Ende Februar an den Grundschulen die Einzelberatungen für die Viertklässler, bei welchen der Klassenlehrer den Eltern den Bildungsgang empfiehlt (Gymnasium, Realschule oder Hauptschule).
Die Eltern geben das Wahlformular mit dem Erst- und Zweitwunsch bis zum 5. März ab. Bei Widersprüchen zwischen dem Eltern-Wunsch zum Bildungsgang und Empfehlung der Lehrkraft sollte bei Bedarf zeitnah eine erneute Beratung der Eltern durch die Lehrkraft erfolgen.
Anschließend entscheiden die Eltern bis zum 21. März endgültig über den weiterführenden Bildungsgang ihres Kindes. Die Empfehlung der Klassenlehrer ist somit nicht bindend, da in Hessen der Elternwille entscheidend für den weiterführenden Bildungsgang ist. Jedoch kann die weiterführende Schule bei Nichtversetzung von Klasse 5 zur Klasse 6 in das nächste Schuljahr eine Querversetzung an eine andere Schule bestimmen.
Bis Ende Mai versenden die weiterführenden Schulen die Aufnahmezusagen. Wenn die erste Schule nicht genügend Plätze hat, wird die Anmeldung an die zweite Schule weitergeleitet. Sollte auch an dieser Schule kein Platz vorhanden sein, wird das Kind einer anderen Schule mit demselben Bildungsgang und freien Kapazitäten im Raum Frankfurt zugewiesen. Die Eltern haben somit zwar Anspruch auf den gewünschten Bildungsgang, jedoch nicht auf eine bestimmte Schulform. D.h. ihr Kind kann in den gymnasialen Bildungsgang einer Gesamtschule zugewiesen werden, auch wenn sich die Eltern die Aufnahme in ein reines Gymnasium gewünscht haben.
Hier finden Sie eine Schulliste der weiterführenden Schulen
Weitere Informationen können auch auf der Seite des Bildungsservers Hessen nachgelesen werden:
„Bildungswege in Hessen“: Ein Film des Landes Hessen
Informationen des Hessischen Kultusministeriums
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Lehrkräfte.